Mieten sollen bezahlbar bleiben

Die Bemühungen waren erfolgreich: Pfaffenhofen wurde vom Justizministerium als Ort mit angespanntem Wohnungsmarkt eingestuft. Daher kann künftig bei Mieterhöhungen die „Kappungsgrenze“ und bei Wiedervermietungen die „Mietpreisbremse“ greifen. Zudem hat der Stadtrat die Erstellung eines Mietspiegels beschlossen.

Die sogenannte Mietpreisbremse bezieht sich auf Neuvermietungen: Der Mietpreis darf hier künftig höchstens 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Dies gilt jedoch nicht für Neubauten. Nach Berechnungen der Stadtverwaltung werden pro Jahr rund 700 neue Mietverhältnisse in Pfaffenhofen abgeschlossen.
Die Kappungsgrenze soll den Mietanstieg bei bestehenden Mietverhältnissen begrenzen: Laut BGB darf die Miete innerhalb von drei Jahren um höchstens 20 Prozent erhöht werden. Auf einem angespannten Wohnungsmarkt wie Pfaffenhofen gilt ein Prozentsatz von 15 Prozent. Ab wann die Neuregelungen in Kraft treten, ist noch unklar. Die Bayerische Staatsregierung hat die entsprechenden Verordnungen noch nicht erlassen.

Beim Mietspiegel möchte die Stadt gerne gemeinsame Sache mit dem Landkreis machen, um auch die Nachbargemeinden mit einzubeziehen. Ob ein einfacher Mietspiegel erstellt wird oder ein – aufwändigerer, nach wissenschaftlichen Kriterien ausgefertigter – qualifizierter Mietspiegel, ist noch offen. Ziel ist es, verlässliche Aussagen zu erhalten über die ortsüblichen Vergleichsmieten.

Generell lassen sich in Pfaffenhofen in den letzten Jahren steigende Mietpreise feststellen. Bei Wiedervermietungen liegt der Quadratmeterpreis derzeit bei 9,14 Euro im Durchschnitt. Bei einer Erhebung Anfang Mai 2015 waren überdies nur 23 Wohnungen am freien Markt verfügbar. Für Pfaffenhofen ist von rund 6.000 bestehenden Mietverhältnissen auszugehen. Das heißt, etwa die Hälfte der Haushalte wohnt zur Miete.

Autor:

PAF und DU Redaktion aus Pfaffenhofen

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