Öffentliche Bekanntmachung

Beiträge zum Thema Öffentliche Bekanntmachung

Öffentliche Bekanntmachung
Vollzug der GO und der BayBO: Stellplatzsatzung

Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm Bekanntmachung Vollzug der Gemeindeordnung (GO) und der Bayerischen Bauordnung (BayBO); Der Stadtrat der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm hat in seiner Sitzung am 25.04.2024 die Satzung über die Herstellung von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge und von Fahrradabstellplätzen (Stell-platz- und Fahrradabstellplatzsatzung) beschlossen. Die Satzung tritt am 01.07.2024 in Kraft. Gleichzeitig treten die Satzungen über die erforderli-che Zahl der Stellplätze für Kraftfahrzeuge...

  • Pfaffenhofen
  • 13.05.24

Öffentliche Bekanntmachung
Festsetzung und Entrichtung der Grundsteuer 2024

Festsetzung und Entrichtung der Grundsteuer 2024 für die im Gebiet der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm liegenden Grundstücke Vorbehaltlich der Erteilung schriftlicher Grundsteuerbescheide 2024 wird hiermit gemäß § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2024 in gleicher Höhe wie im Vorjahr festgesetzt. Das bedeutet, dass die Steuerpflichtigen, die keinen Grundsteuerbescheid 2024 erhalten, im Kalenderjahr 2024 die gleiche Grundsteuer wie im Kalenderjahr 2022 zu entrichten...

  • Pfaffenhofen
  • 17.04.24

Öffentliche Bekanntmachung
Auslegung der Vorschlagsliste für Schöffinnen und Schöffen

Bekanntmachung über die Auslegung der Vorschlagsliste für Schöffinnen und Schöffen Die Vorschlagsliste der Stadt Pfaffenhofen a.d.Ilm zur Auswahl der Schöffinnen und Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 – 2028 liegt in der Zeit von 28.03.2023 bis 06.04.2023 im Verwaltungsgebäude, Hauptplatz 18, I. Stock, Zimmer-Nr. 1.16 während der allgemeinen Dienstzeit öffentlich zu jedermanns Einsicht aus. Einsprüche können bis zum 17. April 2023 schriftlich oder persönlich zu Protokoll im...

  • Pfaffenhofen
  • 27.03.23

Öffentliche Bekanntmachung
Eintragungsmöglichkeit von Übermittlungssperren nach dem Bundesmeldegesetz

Die Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, gegen einzelne regelmäßig oder auf Anfrage durchzuführende Datenübermittlungen der Meldebehörde Widerspruch zu erheben. Die aufgeführten Widersprüche gelten unbefristet bzw. bis auf Widerruf. Ein bereits eingelegter Widerspruch bleibt weiterhin gültig. Folgende Widerspruchsmöglichkeiten sind gegeben: • gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft, der nicht die meldepflichtige Person angehört, sondern...

  • Pfaffenhofen
  • 19.03.21
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