Amtliche Bekanntmachung: Widmung der Verlängerung der Fichtenstraße zur Ortsstraße: Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG)
Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) Widmung der Verlängerung der Fichtenstraße zur Ortsstraße Der Bauausschuss der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm beschloss in seiner Sitzung am 22.10.2015 einstimmig, die Verlängerung der Fichtenstraße als Ortsstraße (Art. 3 Nr. 3 i. V. m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG) zu widmen. Nachdem die erforderlichen Voraussetzungen nach dem BayStrWG vorliegen, ist für diese Straße die Widmung von der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm als zuständige...