„Patientenrechte am Lebensende“ zu diesem Vortrag lädt der Hospizverein Pfaffenhofen am 17. September 2014 um 19.30 Uhr im Rahmen seiner Veranstaltungsreihe zum 20-jährigen Jubiläum in die Aula der Realschule am Keltenwall nach Manching ein.
Referent ist Wolfgang Putz, Rechtsanwalt aus München.
Darf man einen Menschen sterben lassen, wenn man sein Leben mit medizinischen Maßnahmen noch lange aufrechterhalten kann? Diese und andere Fragestellungen am Lebensende sind seit dem Jahr 2003 zum ständigen Thema der öffentlichen Diskussion, der Rechtsprechung, der Gesetzgebung und schließlich der Positionierung der Ärzteschaft geworden.
Durch das Patientenverfügungsgesetz 2009 und durch das Patientenrechte-gesetz 2013 wurde eine seit Jahren entwickelte Rechtslage "in Paragraphen gegossen".
In der Praxis sind diese Erkenntnisse allerdings in weiten Bereichen der Ärzte, Juristen und Patienten kaum angekommen. So kommt es immer wieder zu gravierenden Menschenrechtsverletzungen und daraus resultierenden Streitigkeiten.
Wolfgang Putz ist Rechtsanwalt und Partner der Medizinrechtlichen Sozietät Putz & Steldinger sowie Lehrbeauftragter für Medizinrecht und Medizinethik an der Ludwig-Maximilians-Universität München.
Er hat die Rechtsprechung und die Gesetzgebung mit wesentlichen Impulsen und Pilotprozessen mitbeeinflusst, zuletzt in seinem eigenen Verfahren, das er mit der wegweisen-den Grundsatzentscheidung beim Bundesgerichtshof im Juni 2010 gewonnen hat. Wie kein anderer versteht er nicht nur die rechtliche, ethische und psychologische Seite solcher schwierigen Entscheidungen am Lebensende. Er vermag auch in seinen Vorträgen dieses Wissen klar und verständlich weiterzugeben.
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