Der Bundestag hat Anfang November 2015 wichtige Gesetzte für das Ende des Lebens verabschiedet, zur Palliativ- und Hospizversorgung und das Verbot der organisierten und geschäftsmäßigen Beihilfe zum Suizid. Für das Verbot des organisierten Suizids war von ausschlaggebender Bedeutung, dass mit Palliative Care auch schwerkranken Menschen mit großen Schmerzen wirksam geholfen werden kann.
Mit dem Beschluss des Bundestages gibt es natürlich noch keine einzige zusätzliche Einrichtung. Die Umsetzung, die Verwirklichung der Ziele dieses Gesetzes ist eine große Gemeinschaftsaufgabe, ebenso wichtig für verschiedenste Bereiche der Gesundheitspolitik, wie für die Kommunalpolitik oder Pfarreien und kirchlichen Einrichtungen.
Dieses Gesetzt ist eine gute Grundlage für den flächendeckenden Ausbau der Hilfen durch Hospizbegleitung und Palliative Care. Die Wirklichkeit ist heute immer noch, dass unendlich viele Menschen mehr leiden müssen, als unabwendbar wäre, weil ihnen diese Möglichkeiten der Hilfe und der Begleitung nicht zugänglich sind.
Etwa 70 Prozent der Menschen möchten in dieser letzten Lebensphase im vertrauten Umfeld der Familie und des sozialen Umfeldes sein. Dafür sind flächendeckend (!) die Netzwerke von ambulanten Diensten für die Betreuung im häuslichen Bereich und in den Pflegeeinrichtungen und die notwendigen stationären Einrichtungen wie Palliativstationen und stationäre Hospize wichtig. Dabei müssen wir alles tun, dass wir im Verbund der verschiedenen Dienste die notwendige Koordination realisieren und nicht unnötige und störende Konkurrenzsituationen entstehen.
Referent: Alois Glück, ehem. Landtagspräsident, ehem. Vorsitzender d. ZdK.
Hinweis: Nach der Abendmesse
Vortrag
Mi, 27.04.2016, 20.00 Uhr, Pfaffenhofen, Pfarrsaal im katholischen Pfarrheim Pfaffenhofen
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