Öffentliche Bekanntmachung
Erste Änderung BP Nr. 64 „Niederscheyern – Fasanenweg“
Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm
B e k a n n t m a c h u n g
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Erste Änderung des Bebauungsplans Nr. 64 „Niederscheyern – Fasanenweg“ der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm als Bebauungsplan der Innenentwicklung – erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 BauGB
Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm hat in seiner Sitzung am 07.10.2021 den Aufstellungsbeschluss zur ersten Änderung des Bebauungsplans Nr. 64 „Niederscheyern – Fasanenweg“ beschlossen. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Der Geltungsbereich der Planung umfasst die Grundstücke mit den Fl. Nrn.: 266/1, 267, 268 und 269/3 sowie Teilflächen der Fl. Nrn. 253, 265 und 280/16 Gemarkung Niederscheyern am südlichen Ende der Siedlungsbebauung im Fasanenweg und ist im nachfolgenden Lageplan, der Bestandteil der Bekanntmachung ist, schwarz gestrichelt umrandet:
(Quelle: Bayerische Vermessungsverwaltung)
Der vom Planungs-, Bau- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 23.03.2023 gebilligte und zur erneuten Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplans sowie der Entwurf der Begründung liegen in der Zeit von
Mittwoch, 05.04.2023 bis einschließlich Donnerstag, 18.05.2023
gemäß § 4a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB, während der allgemeinen Dienststunden im Stadtbauamt, Hauptplatz 18, 2. OG, gegenüber Zimmer-Nr. 2.05 erneut öffentlich aus.
Außerdem sind die Planunterlagen im Internet unter www.pfaffenhofen.de/bauleitplanung während des Auslegungszeitraums einzusehen.
Es wird darauf hingewiesen, dass während dieser Auslegungsfrist Stellungnahmen von jedermann vorgebracht werden können. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Pfaffenhofen a. d. Ilm, 27.03.2023
I.A.
Florian Zimmermann
Stadtbaumeister
Autor:Bauamt Stadt Pfaffenhofen aus Pfaffenhofen |
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