Einheimischenmodell
Vermögensgrenze angepasst
Die Zulassungskriterien für das Einheimischenmodell wurden angepasst. Die Vermögensgrenze ist aufgrund steigender Bau- und Finanzierungskosten angehoben worden: sie beträgt bei alleinlebenden Einzelpersonen nun 200.000 Euro, bei zwei Antragsstellern insgesamt 400.000 Euro. Die neue Regelung ist ab 1. August und für neue Verfahren gültig. Laufende Verfahren sind davon nicht betroffen.
Bereits seit 1991 praktiziert die Stadt Pfaffenhofen das Einheimischenmodell, um dauerhaft erschwinglicher Wohnraum für Einheimische und Neubürger zur Verfügung zu stellen. Damit erhalten Pfaffenhofener Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit vergünstigte Bauplätze zu erwerben. Die Vorgaben werden fortlaufend überprüft und an die örtlichen Verhältnisse angepasst.
Weitere Informationen zum Einheimischenmodell sind unter pfaffenhofen.de/einheimischenmodell zu finden.
Autor:PAF und DU Redaktion aus Pfaffenhofen |
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