Öffentliche Bekanntmachung
Vollzug des Baugesetzbuchs Nr. 196 Am Gerlet IV
B e k a n n t m a c h u n g
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
A) Aufstellung des Bebauungspl. Nr. 196 „Am Gerlet IV“ der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm – Aufstellungsbeschluss
B) Erlass einer Veränderungssperre für den Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 196 „Am Gerlet IV“ der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm
A) Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm hat in seiner Sitzung am 16.12.2021 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 196 „Am Gerlet IV“ beschlossen.
Ziel des Bebauungsplans ist es, gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse zu sichern, sowie eine siedlungsverträgliche Nachverdichtung unter Berücksichtigung der bestehenden und stark gemischten Gebäudestrukturen im Plangebiet durch geeignete Maßnahmen zu steuern.
Der Geltungsbereich der Planung umfasst die Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 300/0, 302/0 und 301/0, Gemarkung Eberstetten, sowie den Fl.-Nrn. 720/0, 720/2, 720/3, 720/13, 720/10, 720/11, 720/12, 720/7, 720/8, 720/9, 720/6, 720/4 und 745/0 Teilfläche, Gemarkung Förnbach. Er erstreckt sich ausgehend von der Ecke Eberstettener Straße/Zum Annesberg Richtung Osten, bis an den Geltungsbereich der Bebauungspläne Nr. 49 „Am Gerlet“ sowie Nr. 77 „Am Gerlet II“ und ist aus dem nachfolgenden Lageplan unter B) ersichtlich, der Bestandteil der Bekanntmachung ist.
Dieser Beschluss wird hiermit nach § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB bekannt gemacht. Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung während der allgemeinen Dienststunden im Stadtbauamt, Hauptplatz 18, Zimmer Nr. 2.05 informieren und bis 10.01.2022 zur Planung äußern.
B) Gleichzeitig hat der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm in seiner Sitzung am 16.12.2021 zur Sicherung der Planungsabsichten für den gesamten Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 196 „Am Gerlet IV“, also für die Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 300/0, 302/0 und 301/0, Gemarkung Eberstetten, sowie Fl.-Nrn. 720/0, 720/2, 720/3, 720/13, 720/10, 720/11, 720/12, 720/7, 720/8, 720/9, 720/6, 720/4 und 745/0 Teilfläche, Gemarkung Förnbach eine Veränderungssperre als Satzung beschlossen. Der Geltungsbereich der Veränderungssperre erstreckt sich ausgehend von der Ecke Eberstettener Straße/Zum Annesberg Richtung Osten, bis an den Geltungsbereich der Bebauungspläne Nr. 49 „Am Gerlet“ sowie Nr. 77 „Am Gerlet II“ und ist im nachfolgenden Lageplan ersichtlich, der Bestandteil der Bekanntmachung ist:
Die Satzung tritt am Tage ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Die Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm hält ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung die Satzung über die Veränderungssperre während der allgemeinen Dienststunden im Stadtbauamt, Hauptplatz 18, Zimmer Nr. 2.05, zu jedermanns Einsicht bereit. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.
Auf die Voraussetzungen für Entschädigungsansprüche, die Geltendmachung und das Erlöschen solcher Ansprüche gemäß § 18 BauGB wird hingewiesen.
Für den Besuch des Stadtbauamtes gelten strenge Hygieneregeln, die eingehalten werden müssen. Insbesondere ist die Anzahl der Personen, die gleichzeitig in das Gebäude eingelassen werden, beschränkt. Zur Vermeidung von Wartezeiten wird eine Terminvereinbarung unter Telefonnummer 08441/78107 oder Telefonnummer 08441/782313 oder per E-Mail unter bauleitplanung@stadt-pfaffenhofen.de empfohlen.
Pfaffenhofen a. d. Ilm, 17.12.2021
I.A.
Florian Zimmermann
Stadtbaumeitster
Verteiler:
1. Pfaffenhofener Kurier, mit der Bitte um Veröffentlichung in der Ausgabe am
Montag, 20.12.2021 als Anzeige
2. Internetseite der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm
3. Amtstafel im Bauamt der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm
Autor:PAF und DU Redaktion aus Pfaffenhofen |
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