Amtliche Bekanntmachung: 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 101 „Niederscheyern“
Erneute öffentliche Auslegung der Planunterlagen zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 101 „Niederscheyern“ der Stadt Pfaffenhofen a.d.Ilm im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
Der Bauausschuss hat sich in seiner Sitzung am 20.11.2014 mit den im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 13a BauGB i.V.m. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen befasst.
Hierbei wurde beschlossen, die Baugrenzen zur angrenzenden Bebauung im Süden und Westen zu reduzieren, 6 Längsparkerstellplätze entlang der Kornstraße anzuordnen und eine Mülltonnenaufstellfläche auszuweisen. Außerdem werden die Festsetzungen zur Fassaden-gestaltung dahingehend ergänzt, dass lediglich rote und rotbraune Dachziegel zulässig sind, der maximale Dachüberstand 50 cm beträgt und die Farbgebung von Holzfassaden naturbelassen oder braun lasiert auszuführen ist. Darüber hinaus wird eine Pflanzfestsetzung für den östlichen Planbereich ergänzt.
Die Auslegungsfrist wird gem. § 4a Abs. 3 BauGB auf zwei Wochen verkürzt.
Die überarbeiteten Planunterlagen liegen nunmehr in der Zeit von
Dienstag, 09.12.2014 bis einschließlich Montag, 22.12.2014
gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. §§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB, während der allgemeinen Dienststunden im Stadtbauamt, Hauptplatz 18, 2. OG öffentlich aus.
Außerdem sind die Planunterlagen im Internet unter www.pfaffenhofen.de/bauleitplanung während des Auslegungszeitraumes einzusehen.
Stellungnahmen können nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass während dieser Auslegungsfrist Anregungen schriftlich, zur Niederschrift bei der Bauverwaltung oder in sonstiger geeigneter Art und Weise von je-dermann vorgebracht werden können; nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben. Ein Normenkontrollantrag zum Bayer. Verwaltungsgerichtshof (§ 47 VwGO) ist unzulässig, soweit damit Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Pfaffenhofen a.d.Ilm, 28.11.2014
I.V.
Albert Gürtner
2. Bürgermeister
Autor:Bürgerservice Pfaffenhofen aus Pfaffenhofen |
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