Amtliche Bekanntmachung: Aufstellung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet an der Posthofstraße"
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 165 „Gewerbegebiet an der Posthofstraße“ der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm – Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 06.04.2017 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 165 „Gewerbegebiet an der Posthofstraße“ beschlossen. Das Planungsgebiet umfasst die Grundstücke der Fl.-Nrn. 2263, 2264 und 2261 (Teilfläche) der Gemarkung Pfaffenhofen. Es befindet sich an der Ecke Schrobenhausener Straße / Krankenhausstraße und ist im nachfolgenden Lageplan schwarz gestrichelt umrandet.
Beabsichtigt ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung zur Errichtung eines Autohauses. In einem weiteren Planungsschritt soll das Gewerbegebiet Richtung Süden erweitert werden.
Die ausgearbeiteten Planunterlagen liegen in der Zeit von
Mittwoch, 31.05.2017 bis einschließlich Freitag, 30.06.2017
gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, während der allgemeinen Dienststunden im Stadtbauamt, Hauptplatz 18, 2. OG öffentlich aus. Die für die Darlegung zuständigen Personen sind dort zu erfragen.
Außerdem sind die Planunterlagen im Internet unter www.pfaffenhofen.de/bauleitplanung während des Auslegungszeitraumes einzusehen.
Es wird darauf hingewiesen, dass während der Auslegungszeit Anregungen vorgebracht werden können.
Pfaffenhofen a. d. Ilm, 22.05.2017
Thomas Herker
1. Bürgermeister
Autor:Bürgerservice Pfaffenhofen aus Pfaffenhofen |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.