Amtliche Bekanntmachung: Aufstellung des Bebauungsplanes „Schäferhundeübungsplatz“
Vollzug des BauGB; Beteiligung der Bürger bei der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 156 „Sondergebiet Schäferhundeübungsplatz mit Vereinsheim“ und der 48. Änderung des Flächennutzungsplanes „Sondergebiet Schäferhundeübungsplatz mit Vereinsheim“ der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm – Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss sowie der Stadtrat der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm haben in ihren Sitzungen am 23.04.2015 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 156 „Sondergebiet Schäferhundeübungsplatz mit Vereinsheim“ und die 48. Änderung des Flächennutzungsplanes „Sondergebiet Schäferhundeübungsplatz mit Vereinsheim“ beschlossen. Das Planungsgebiet umfasst eine ca. 7.000 m² große Teilfläche des Grundstücks Fl.Nr. 586 der Gemarkung Niederscheyern und befindet sich am westlichen Ortsrand von Pfaffenhofen a. d. Ilm, nördlich der ST 2045 Richtung Mitterscheyern und ist im Lageplan schwarz gestrichelt umrandet.
Beabsichtigt ist die Errichtung eines Schäferhundeübungsplatzes mit Vereinsheim, Stellplätzen und Nebengebäuden.
Die ausgearbeiteten Planunterlagen liegen in der Zeit von
Dienstag, 26.04.2016 bis einschließlich Montag, 30.05.2016
gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, während der allgemeinen Dienststunden im Stadtbauamt, Hauptplatz 18, 2. OG öffentlich aus. Die für die Darlegung zuständigen Personen sind dort zu erfragen. Außerdem sind die Planunterlagen im Internet unter www.pfaffenhofen.de/bauleitplanung während des Auslegungszeitraumes einzusehen.
Es wird darauf hingewiesen, dass während der Auslegungszeit Anregungen vorgebracht werden können.
Pfaffenhofen a. d. Ilm, 14.04.2016
Thomas Herker
1. Bürgermeister
Autor:Bürgerservice Pfaffenhofen aus Pfaffenhofen |
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