Amtliche Bekanntmachung: Aufstellungsbeschluss und Veränderungssperre

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A) Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 150d „Gewerbegebiet westlich der Ingol-städter Straße“ der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm – Aufstellungsbeschluss

B) Erlass einer Veränderungssperre für den Bereich des in Aufstellung befindli-chen Bebauungsplans Nr. 150d „Gewerbegebiet westlich der Ingolstädter Straße“ der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm

1) Der Bauausschuss der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm hat in seiner Sitzung am 24.09.2015 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 150d „Gewerbegebiet westlich der Ingolstädter Straße“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB beschlossen.
Mit dem Bebauungsplan werden folgende Ziele angestrebt: Ausweisung eines Gewerbegebiets unter Ausschluss sensibler Nutzungen (Betriebsleiterwohnungen, Beherbergungsbetriebe, Boardinghäuser, Arbeiterunterkünfte, soziale Einrichtungen mit wohnähnlicher Nutzung), Sicherung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse unter Berücksichtigung der Verkehrsimmissionen von der Ingolstädter Straße, Gewährleistung der Verträglichkeit künftiger Gewerblicher Nutzungen mit den Lärmimmissionen des Sportzentrums, Festsetzung von Lärmschutzmaßnahmen zur Sicherung der Verträglichkeit gewerblicher Nutzungen mit den im Süden liegenden schutzbedürftigen Wohnnutzungen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Fl.Nrn. 1304/3, 1304/4, 1304/6 Teilfläche, 1304/7, 1353, 1354, 1354/2, 1354/3 und 1354/4, Gemarkung Pfaffenhofen, im Bereich westlich der Ingolstädter Straße, gegenüber der öffentlichen Parkplätze für das Schwimmbad und das Sportareal an der Ilm und ist aus dem begefügten Lageplan unter B) ersichtlich, der Bestandteil der Bekanntmachung ist.

2) Gleichzeitig hat der Bauausschuss der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm in seiner Sitzung am 24.09.2015 zur Sicherung der Planungsabsichten für den gesamten Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 150d „Gewerbegebliet westlich der Ingolstädter Straße“, also für die Fl.Nrn. 1304/3, 1304/4, 1304/6 Teilfläche, 1304/7, 1353, 1354, 1354/2, 1354/3 und 1354/4, Gemarkung Pfaffenhofen, eine Veränderungssperre als Satzung beschlossen. Der Geltungsbereich liegt im Bereich westlich der Ingolstädter Straße, gegenüber der öffentlichen Parkplätze für das Schwimmbad und das Sportareal an der Ilm und ist im nachfolgenden Lageplan ersichtlich, der Bestandteil der Bekanntmachung ist:

Die Satzung tritt am Tage ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Die Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm hält ab Veröffentlichung dieser Bekanntma-chung die Satzung über die Veränderungssperre während der allgemeinen Dienststunden im Stadtbauamt, Hauptplatz 18, Zimmer Nr. 2.06, zu jeder-manns Einsicht bereit. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.

Auf die Voraussetzungen für Entschädigungsansprüche, die Geltendmachung und das Erlöschen solcher Ansprüche gemäß § 18 BauGB wird hingewiesen.

Pfaffenhofen a. d. Ilm, 28.09.2015
Thomas Herker
1. Bürgermeister

Autor:

Bürgerservice Pfaffenhofen aus Pfaffenhofen

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