Amtliche Bekanntmachung: Beteiligung der Bürger bei der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 81 "Ziegelkreppenweg" und 42. Änderung des Flächennutzungsplanes "Ziegelkreppenweg"
Vollzug des BauGB;
Beteiligung der Bürger bei der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 81 "Ziegelkreppenweg" und 42. Änderung des Flächennutzungsplanes "Ziegelkreppenweg" der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm – Beteiligung der Bürger gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Bauausschuss und Stadtrat der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm haben in ihren Sitzungen am 13.12.2012 die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 81 „Ziegelkreppenweg“ und die 42. Änderung des Flächennutzungsplanes „Ziegelkreppenweg“ beschlossen. Der Auslegungsbeschluss wurde am 12.02.2015 gefasst.
Der Geltungsbereich gegenständlicher Bauleitplanverfahren umfasst die Fl.Nr. 1447, Gemarkung Pfaffenhofen, am nordöstlichen Ende des ausgebauten Abschnitts am Ziegelkreppenweg im Ortsteil Sulzbach und ist im Lageplan nachfolgenden schwarz gestrichelt umrandet.
Mit den Bauleitplanverfahren sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Ateliers mit Ausstellungsflächen und Wohnungen geschaffen werden.
Die ausgearbeiteten Planunterlagen liegen in der Zeit von
Montag, 27.04.2015 bis einschließlich Freitag, 29.05.2015
gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, während der allgemeinen Dienststunden im Stadtbauamt, Hauptplatz 18, 2. OG öffentlich aus. Die für die Darlegung zuständigen Personen sind dort zu erfragen.
Außerdem sind die Planunterlagen im Internet unter www.pfaffenhofen.de/bauleitplanung während des Auslegungszeitraumes einzusehen.
Es wird darauf hingewiesen, dass während der Auslegungszeit Anregungen vorgebracht werden können.
Pfaffenhofen a. d. Ilm, 17.04.2015
Thomas Herker
1. Bürgermeister
Autor:Bürgerservice Pfaffenhofen aus Pfaffenhofen |
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