Amtliche Bekanntmachung: Investorenauswahlverfahren für Errichtung und Betrieb einer dauerhaften Gastronomie im Bürgerpark
Investorenauswahlverfahren für Errichtung und Betrieb einer dauerhaften Gastronomie im Bürgerpark
Die Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm informiert, dass aktuell im Rahmen eines Investorenauswahlverfahrens ein innerstädtisches Immobilienobjekt für Errichtung und Betrieb einer dauerhaften Gastronomie im sog. „Bürgerpark“ zur Verfügung steht.
Die Ausschreibungsbedingung können Sie über die Homepage der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm unter www.pfaffenhofen.de, Rubrik Bekanntmachung bzw. Immobilienangebote erfahren und herunterladen.
Der Stadtrat hat diese Ausschreibung in seiner Sitzung am 18.02.2016 beschlossen.
Um Einreichung eines Plan- und Nutzungskonzeptes in Form eines einfachen verschlossenen Briefes mit dem Vermerk „Gastronomie SG 3.5“ bis spätestens
Dienstag, den 31.05.2016
bei der Stadtverwaltung Pfaffenhofen a. d. Ilm, Hauptplatz 18, 85276 Pfaffenhofen/Ilm (auch Briefkasten) wird gebeten.
Nach Ablauf des genannten Termins eingehende Unterlagen/Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Unterlagen, welche per Fax oder E-Mail eingehen, werden in diesem Fall nicht berücksichtigt.
Ansprechpartner zur Ausschreibung entnehmen Sie bitte dem auf der Homepage veröffentlichten Exposé.
Pfaffenhofen a. d. Ilm, 10.03.2016
gez. Thomas Herker
Erster Bürgermeister
Autor:Bürgerservice Pfaffenhofen aus Pfaffenhofen |
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