Amtliche Bekanntmachung: Öffentliche Auslegung der Planunterlagen zur 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 99 ,,Radlhöfe"

Öffentliche Auslegung gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1, § 13 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB (Bürgerbeteiligung)

Der Bauausschuss der Stadt Pfaffenhofen a.d.Ilm hat in seiner Sitzung am 27.09.2012 die 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 99 „Radlhöfe“ im beschleunigten Verfahren beschlossen.

Der Änderungsbereich umfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 865 und 866/Teilfl., Gem. Niederscheyern.

Das Baugebiet wird als allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt. Im Planbereich sind Einzel- und Doppelhäuser mit Garage und gleichgeneigten Satteldächern mit einer Dachneigung von 37 bis 45° geplant.

Die Planung dient der Innenentwicklung, das Verfahren wird gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Ein Umweltbericht gemäß § 2a BauGB ist nicht erforderlich.

Die ausgearbeiteten Planunterlagen liegen in der Zeit von

Mittwoch, 16.01.2013 bis einschließlich Freitag, 15.02.2013

gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, während der allgemeinen Dienststunden im Stadtbauamt, Hauptplatz 18, 2. OG öffentlich aus.

Außerdem sind die Planunterlagen im Internet unter Bauleitplanung während des Auslegungszeitraumes einzusehen.

Es wird darauf hingewiesen, dass während dieser Auslegungsfrist Anregungen schriftlich, zur Niederschrift bei der Bauverwaltung oder in sonstiger geeigneter Art und Weise von jedermann vorgebracht werden können; nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben. Ein Normenkontrollantrag zum Bayer. Verwaltungsgerichtshof (§ 47 VwGO) ist unzulässig, soweit damit Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Pfaffenhofen a.d.Ilm, 03.01.2013

Thomas Herker
1. Bürgermeister

Autor:

Bürgerservice Pfaffenhofen aus Pfaffenhofen

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