Amtliche Bekanntmachung: Satzung zur Unterbindung des Bettelns

Der Stadtrat der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm hat in seiner Sitzung am 17.03.2016 eine Satzung zur Unterbindung des Bettelns beschlossen.

Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Die Satzung vom 17.03.2016 kann während der regulären Dienstzeit in der Stadtverwaltung, Hauptplatz 18, 2. Obergeschoß, Zimmer-Nr. 2.15 eingesehen werden.

Pfaffenhofen a. d. Ilm, 21.03.2016

Thomas Herker
1. Bürgermeister

Autor:

Bürgerservice Pfaffenhofen aus Pfaffenhofen

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