Amtliche Bekanntmachung: Satzung zur Unterbindung des Bettelns
Vollzug der Gemeindeordnung (GO) und des Bayerischen Straßen– und Wegegesetzes (BayStrWG); Satzung der Stadt Pfaffenhofen an der Ilm zur Unterbindung des Bettelns
Der Stadtrat der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm hat in seiner Sitzung am 17.03.2016 eine Satzung zur Unterbindung des Bettelns beschlossen.
Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Die Satzung vom 17.03.2016 kann während der regulären Dienstzeit in der Stadtverwaltung, Hauptplatz 18, 2. Obergeschoß, Zimmer-Nr. 2.15 eingesehen werden.
Pfaffenhofen a. d. Ilm, 21.03.2016
Thomas Herker
1. Bürgermeister
Autor:Bürgerservice Pfaffenhofen aus Pfaffenhofen |
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