Amtliche Bekanntmachung: Vollzug der Gemeindeordnung (GO) und der Bayerischen Bauordnung (BayBO)
1. Satzung über die erforderliche Zahl der Stellplätze für Kraftfahrzeuge sowie der Ablösebeträge für Kraftfahrzeugstellplätze
2. Satzung über die Herstellung und Bereithaltung von Abstellplätzen für Fahrräder (Fahrradabstellplatzsatzung — FAbS)
Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm hat in seiner Sitzung am 10.12.2015 folgende Satzungen beschlossen:
1. Satzung über die erforderliche Zahl der Stellplätze für Kraftfahrzeuge sowie der Ablösebeträge für Kraftfahrzeugstellplätze. Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Die Satzung über die erforderliche Zahl der Stellplätze für Kraftfahrzeuge sowie der Ablösebeträge für Kraftfahrzeugabstellplätze vom 23.09.2010 in der Fassung der ersten Änderung vom 20.03.2014 wird mit Inkrafttreten dieser Satzung außer Kraft gesetzt.
2. Satzung über die Herstellung und Bereithaltung von Abstellplätzen für Fahrräder. Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Beide Satzungen vom 10.12.2015 können während der regulären Dienstzeit in der Stadtverwaltung, Hauptplatz 18, 2. Obergeschoß, Zimmer-Nr. 2.15 eingesehen werden
Pfaffenhofen a. d. Ilm, 17.12.2015
Thomas Herker
1. Bürgermeister
Satzungen online:
http://www.pfaffenhofen.de/stellplatzsatzung/
Autor:Bürgerservice Pfaffenhofen aus Pfaffenhofen |
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