Amtliche Bekanntmachung: Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG)

Der Bauausschuss der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm beschloss in seiner Sitzung am 10.12.2015 einstimmig, die Verlängerung der Michael-Weingartner-Straße als Ortsstraße (Art. 3 Nr. 3 i. V. m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG) zu widmen. Nachdem die erforderlichen Voraussetzungen nach dem BayStrWG vorliegen, ist für diese Straße die Widmung von der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm als zuständige Straßenbaubehörde zu verfügen (Art. 6 Abs. 2 BayStrWG).

Straßenbezeichnung „Verlängerung der Michael-Weingartner-Straße“

Anfangspunkt: km 0,130 (Ende der gewidmeten Ortsstraße „Michael-Weingartner-Straße)

Endpunkt: km 0,187 (westliches Ende des Grundstücks Fl.-Nr. 154/2)

Länge des neuen Teilstücks: km 0,057

Fl.-Nr.: 142 Teilfläche, Gemarkung Niederscheyern

Straßenbaulastträger: Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm

Widmungsbeschränkungen: keine

Die hierzu ergangene Verfügung kann einschließlich ihrer Begründung im Stadtbauamt, Hauptplatz 18, 2. Stock, Zimmer Nr. 2.17, während der üblichen Dienststunden eingesehen werden.

Die Widmung gilt zwei Wochen nach ihrer ortsüblichen Bekanntmachung als bekanntgegeben. Sie wird zu diesem Zeitpunkt wirksam.

Pfaffenhofen a. d. Ilm, 21.12.2015

Thomas Herker
1. Bürgermeister

Autor:

Bürgerservice Pfaffenhofen aus Pfaffenhofen

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