Amtliche Bekanntmachung: Widmung des Platzes hinter dem Haus der Begegnung
Vollzug des BayStrWG;
Widmung des Platzes hinter dem Haus der Begegnung
Der Bauausschuss der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm beschloss in seiner Sitzung am 15.01.2015 einstimmig, den Platz hinter dem Haus der Begegnung als beschränkt öffentlichen Weg (Art. 3 Nr. 4 i. V. m. Art. 53 Nr. 2 BayStrWG) zu widmen. Nachdem die erforderlichen Voraussetzungen nach dem BayStrWG vorliegen, ist für diese Fläche die Widmung von der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm als zuständige Straßenbaubehörde zu verfügen (Art. 6 Abs. 2 BayStrWG).
Straßenbezeichnung „Platz für die Opfer des Nationalsozialismus“
Anfangspunkt: km 0,000 (Südliche Grenze des Grundstücks Fl.-Nr. 57)
Endpunkt: km 0,024 (Südliche Wandseite vom Haus der Begegnung)
Länge des neuen Teilstücks: km 0,024
Gesamtlänge: km 0,024
Fl.-Nrn.: 57 Teilfläche, Gemarkung Pfaffenhofen a. d. Ilm
Straßenbaulastträger: Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm
Widmungsbeschränkungen: frei nur für Fußgänger und Radfahrer
Die hierzu ergangene Verfügung kann einschließlich ihrer Begründung im Stadtbauamt, Hauptplatz 18, 2. Stock, Zimmer Nr. 2.17, während der üblichen Dienststunden eingesehen werden.
Die Widmung gilt zwei Wochen nach ihrer ortsüblichen Bekanntmachung als bekanntgegeben. Sie wird zu diesem Zeitpunkt wirksam.
Pfaffenhofen a. d. Ilm, 20.01.2015
Thomas Herker
1. Bürgermeister
Autor:Bürgerservice Pfaffenhofen aus Pfaffenhofen |
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