Bekanntmachung
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 178 "Am Rosenweg in Förnbach"
Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm
B e k a n n t m a c h u n g
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 178 "Am Rosenweg in Förnbach" der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm als Bebauungsplan der Innenentwicklung – erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 BauGB
Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm hat in seiner Sitzung am 28.05.2020 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 178 „Am Rosenweg in Förnbach“ beschlossen. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Das Bauleitplanverfahren dient der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB. Das Plangebiet weist weniger als 20.000 m² zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 BauNVO aus. Die Ausschlussgründe des § 13a Abs. 1 Sätze 4 und 5 BauGB liegen nicht vor. Das Bauleitplanverfahren kann damit im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt werden.
Der Geltungsbereich der Planung umfasst die Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 647, 647/2, 647/4 und 647/5 der Gemarkung Förnbach. Er erstreckt sich ausgehend von der Ecke Förnbachstraße/Streitdorfer Straße, südöstlich bis zum Rosenweg und ist aus dem nachfolgenden Lageplan ersichtlich, der Bestandteil der Bekanntmachung ist.
Quelle: Bayerische Vermessungsverwaltung
Der vom Planungs- Bau- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 20.01.2022 gebilligte und zur erneuten Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplans sowie der Entwurf der Begründung liegen in der Zeit von
Freitag, 04.02.2022 bis einschließlich Montag, 07.03.2022
gemäß § 4a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB, während der allgemeinen Dienststunden im Stadtbauamt, Hauptplatz 18, 2. OG, gegenüber Zimmer-Nr. 2.05 erneut öffentlich aus. Außerdem sind die Planunterlagen im Internet unter www.pfaffenhofen.de/bauleitplanung während des Auslegungszeitraums einzusehen.
Für den Besuch des Stadtbauamtes gelten strenge Hygieneregeln, die eingehalten werden müssen. Insbesondere ist die Anzahl der Personen, die gleichzeitig in das Gebäude eingelassen werden, beschränkt. Zur Vermeidung von Wartezeiten wird eine Terminvereinbarung unter Telefonnummer 08441/78107 oder Telefonnummer 08441/782313 oder per E-Mail unter bauleitplanung@stadt-pfaffenhofen.de empfohlen.
Es wird darauf hingewiesen, dass während dieser Auslegungsfrist Stellungnahmen von jedermann vorgebracht werden können. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Pfaffenhofen a. d. Ilm, 26.01.2022
I.A.
Florian Zimmermann
Stadtbaumeister
Autor:PAF und DU Redaktion aus Pfaffenhofen |
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