Bekanntmachung
Auslegung beschleunigtes Verfahren nach §13a BauGB

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Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm

B e k a n n t m a c h u n g

Vollzug des Baugesetzbuchs (BauGB);
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 178 "Am Rosenweg in Förnbach" der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm als Bebauungsplan der Innenentwicklung

Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm hat in seiner Sitzung am 28.05.2020 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 178 „Am Rosenweg in Förnbach“ beschlossen. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Das Bauleitplanverfahren dient der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB. Das Plangebiet weist weniger als 20.000 m² zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 BauNVO aus. Die Ausschlussgründe des § 13a Abs. 1 Sätze 4 und 5 BauGB liegen nicht vor. Das Bauleitplanverfahren kann damit im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt werden.

Der Geltungsbereich der Planung umfasst die Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 647, 647/2, 647/4 und 647/5 der Gemarkung Förnbach. Er erstreckt sich ausgehend von der Ecke Förnbachstraße/Streitdorfer Straße, südöstlich bis zum Rosenweg und ist aus dem nachfolgenden Lageplan ersichtlich, der Bestandteil der Bekanntmachung ist.

Für das Gebiet werden die folgenden (allgemeinen) Planungsziele angestrebt: Schaffung einer siedlungsverträglichen Nachverdichtung unter Berücksichtigung der bestehenden Gebäudestrukturen im Umfeld des Plangebiets mit Verbesserung der Verkehrssicherheit für Fußgänger.

Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung im Stadtbauamt, Hauptplatz 18, 2. OG, Zimmer Nr. 2.05 zu den üblichen Dienststunden unterrichten. Die ausgearbeiteten Planunterlagen liegen dort, gegenüber Zimmer Nr. 2.05, in der Zeit von

Dienstag, 26.01.2021 bis einschließlich Montag, 01.03.2021

jeweils von Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Montag 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr und Donnerstag 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Außerdem sind die Planunterlagen im Internet unter www.pfaffenhofen.de/bauleitplanung während des Auslegungszeitraumes einzusehen. Für den Besuch des Stadtbauamtes gelten strenge Hygieneregeln, die eingehalten werden müssen. Insbesondere ist die Anzahl der Personen, die gleichzeitig in das Gebäude eingelassen werden, beschränkt. Zur Vermeidung von Wartezeiten wird eine Terminvereinbarung unter Telefonnummer 08441/78107 oder Telefonnummer 08441/782313 oder per E-Mail unter bauleitplanung@stadt-pfaffenhofen.de empfohlen.

Es wird darauf hingewiesen, dass während dieser Auslegungsfrist Stellungnahmen von jedermann vorgebracht werden können. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Pfaffenhofen a. d. Ilm, 15.01.2021

Thomas Herker
1. Bürgermeister

Autor:

Bürgerservice Pfaffenhofen aus Pfaffenhofen

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