Öffentliche Bekanntmachung
Auslegung der Vorschlagsliste für Schöffinnen und Schöffen
Bekanntmachung über die Auslegung der Vorschlagsliste für Schöffinnen und Schöffen
Die Vorschlagsliste der Stadt Pfaffenhofen a.d.Ilm zur Auswahl der Schöffinnen und Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 – 2028 liegt in der Zeit von 28.03.2023 bis 06.04.2023 im Verwaltungsgebäude, Hauptplatz 18, I. Stock, Zimmer-Nr. 1.16 während der allgemeinen Dienstzeit öffentlich zu jedermanns Einsicht aus.
Einsprüche können bis zum 17. April 2023 schriftlich oder persönlich zu Protokoll im
Verwaltungsgebäude, Hauptplatz 18, I. Stock, Zimmer-Nr. 1.16. erhoben werden. Einspruch kann mit der Begründung erhoben werden, dass die in der Vorschlagsliste aufgenommenen Personen nach
§§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten.
Pfaffenhofen a.d.Ilm, 27.03.2023
Thomas Herker, Erster Bürgermeister
Autor:Bürgerservice Pfaffenhofen aus Pfaffenhofen |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.