Außengastronomie macht die Innenstadt attraktiver - Stadtrat vereinfacht Genehmigungen für 2017
Der Pfaffenhofener Stadtrat hat sich am 19. Januar in nichtöffentlicher Sitzung mit dem Thema Außenbestuhlung beschäftigt. Einstimmig wurde beschlossen, die Sondernutzungsgebühr für gastronomische Zwecke ab 2017 von bisher fünf auf künftig zehn Euro pro Sitzplatz und Saison anzuheben. Darüber hinaus wurde festgelegt, eine maßvolle Erweiterung von Außenbestuhlungen in der Saison 2017 aufgrund der Gartenschau zu vereinfachen und unbürokratisch auf dem Verwaltungsweg zu ermöglichen.
Im Jahr 1992 wurde mit der erstmaligen Genehmigung von vereinzelten, kleinen Flächen für gastronomische Außenbestuhlungen eine äußerst erfolgreiche Entwicklung eingeleitet. Mit diesen Sondernutzungsgenehmigungen konnte in den letzten Jahren die Außengastronomie einen großen Anteil zur Belebung der Innenstadt beitragen. Der Trend zur Außengastromonie war seitdem durchweg steigend. So haben schließlich im Jahr 2016 zahlreiche Gastronomiebetriebe die Möglichkeit einer Außenbestuhlung, auch zur eigenen Attraktivitätssteigerung, wahrgenommen. Beachtliche 800 Sitzplätze in Straßencafés u. ä. haben mittlerweile den Freizeitwert in der Innenstadt deutlich gesteigert.
Die Sondernutzungsgebühr für die Außenbestuhlung wurde im Jahr 2008 vom Stadtrat einheitlich auf fünf Euro pro Sitzplatz und Saison festgelegt. Schon damals lag die Gebühr im Vergleich zu anderen Kommunen vergleichbarer Größe im unteren Bereich, sodass dem Stadtrat jetzt, neun Jahre später, eine Erhöhung auf zehn Euro angemessen schien. Die Bearbeitungsgebühr, die einmalig bzw. bei Änderungen erhoben wird, bleibt unverändert bei 15 Euro.
Da zur Gartenschau von Mai bis August viele Gäste in Pfaffenhofen erwartet werden, die sicher auch die Innenstadt besuchen, wird die Erweiterung von Außenbestuhlungen einmalig für die Saison 2017 vereinfacht. Entsprechende Anträge sollen daher unbürokratisch von der Verwaltung behandelt werden können – ohne Gremiumsbeschluss, aber unter Berücksichtigung der jeweiligen öffentlichen und privaten Belange sowie der örtlichen Gegebenheiten.
Autor:Bürgerservice Pfaffenhofen aus Pfaffenhofen |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.