Bauausschuss hatte acht Bebauungspläne auf der Tagesordnung
Insgesamt acht Bebauungspläne hatte der Pfaffenhofener Planungs-, Bau- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 1. August auf der Tagesordnung. Zum einen ging es um drei Bebauungspläne benachbarter Gemeinden, und da verzichtete der Bauausschuss auf eine Stellungnahme, da städtische Belange nicht betroffen sind. Außerdem wurden die Änderung von drei städtischen Bebauungsplanen und die Aufstellung von zwei neuen Bebauungsplänen beschlossen.
Ziel der Änderung des Bebauungsplans Nr. 135 „Frauenstraßenquartier“ ist es, die Nachverdichtung zu regeln, attraktive Flächen für den Einzelhandel zu schaffen und zugleich die Innenstadt als Wohnstandort zu stärken. Es geht dabei um den Altstadtbereich zwischen der Frauenstraße und dem Stadtgraben, und zwar vom alten Bauamt hinter dem Rathaus bis zur Bäckerei Breitner (Frauenstraße 12 bis 30).
Um ein Sondergebiet „Großflächiger Einzelhandel für einen Elektrofachmarkt“ ausweisen zu können, wird der Bebauungsplan Nr. 35 „Gewerbegebiet Altenstadt“ geändert. Hintergrund sind die Neubaupläne des dort ansässigen E-Marktes. Der Bauausschuss stimmte der Einleitung des erforderlichen Bauleitplanverfahrens zu.
Ebenfalls beschlossen wurde die Änderung des Bebauungsplans Nr. 48 „Gewerbegebiet Eberstetten“ mit Teil-Änderung des Bebauungsplans Nr. 125 „Ökologisches Zentrum Pfaffenhofen“. Damit wird eine Erweiterung der Firma Hammerschmidt in Weihern insbesondere in Richtung Süden ermöglicht.
Beschlossen wurde auch die Satzung für den Bebauungsplan Nr. 173 „Freiflächenphotovoltaikanlage Siebenecken II“. Mit dem Bebauungsplan sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur Erweiterung der bereits bestehenden Photovoltaikanlage auf der Fläche der ehemaligen Kiesgrube in Siebenecken geschaffen werden.
Auch für den Bebauungsplan Nr. 185 „Kindertagesstätte im Ortsteil Affalterbach“ wurde das Bauleitverfahren abgeschlossen. Die vorliegenden Stellungnahmen wurden berücksichtigt bzw. abgewogen, sodass jetzt der Satzungsbeschluss gefasst werden konnte. Aug Grundlage des Bebauungsplans kann nun die Baugenehmigung für den Kita-Neubau ergehen.
Autor:Bürgerservice Pfaffenhofen aus Pfaffenhofen |
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