Bekanntmachung: 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 52 „Obere Wiesen“
Vollzug des Baugesetzbuchs (BauGB);
4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 52 „Obere Wiesen“ der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm als Bebauungsplan der Innenentwicklung
Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm hat in seiner Sitzung am 22.02.2018 den Aufstellungsbeschluss zur 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 52 „Obere Wiesen“ gefasst. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Das Bauleitplanverfahren dient der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB. Das Plangebiet weist weniger als 20.000 m² zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 BauNVO aus. Die Ausschlussgründe des § 13a Abs. 1 Sätze 4 und 5 BauGB liegen nicht vor. Das Bauleitplanverfahren kann damit im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt werden.
Der Geltungsbereich der Planung umfasst die Grundstücke mit den Fl. Nrn.: 36, 36/1, 45 als Teilfläche, 74/1, 74/2, 74/7 als Teilfläche, 74/8, 74/10, 74/11, 74/15, 74/16, 74/35, 74/36, 74/41, 74/42, 74/43, 78, 78/1, 78/14 und 78/15 der Gemarkung Niederscheyern. Er erstreckt sich entlang der Niederscheyerer Straße auf deren Nordseite ausgehend von Hausnummer 94 bis Hausnummer 106a und ist im Lageplan, der Bestandteil der Bekanntmachung ist, schwarz gestrichelt umrandet:
Für das Gebiet werden die folgenden (allgemeinen) Planungsziele angestrebt: Entwicklung des Planbereiches hinsichtlich einer Erhöhung des Baurechts zur Schaffung zusätzlichen Wohnraums unter Berücksichtigung des ortskernartigen Charakters der Häuserzeile entlang der Niederscheyerer Straße.
Dieser Beschluss wird hiermit nach § 2 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 13a Abs. 3 BauGB bekannt gemacht. Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung im Stadtbauamt, Hauptplatz 18, 2. OG, Zimmer Nr. 2.05 zu den üblichen Dienststunden unterrichten. Die ausgearbeiteten Planunterlagen liegen dort, gegenüber Zimmer Nr. 2.05, in der Zeit von
Donnerstag, 18.10.2018 bis einschließlich Montag, 19.11.2018
öffentlich aus. Außerdem sind die Planunterlagen im Internet unter www.pfaffenhofen.de/bauleitplanung während des Auslegungszeitraums einzusehen.
Es wird darauf hingewiesen, dass während dieser Auslegungsfrist Anregungen schriftlich, zur Niederschrift bei der Verwaltung oder in sonstiger geeigneter Art und Weise von jedermann vorgebracht werden können. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Pfaffenhofen a. d. Ilm, 08.10.2018
Thomas Herker
1. Bürgermeister
Autor:Bürgerservice Pfaffenhofen aus Pfaffenhofen |
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