Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 165 „Gewerbegebiet an der Posthofstraße“
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 165 „Gewerbegebiet an der Posthofstraße“ der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm
Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm hat in seiner Sitzung am 12.10.2017 den Bebauungsplanes Nr. 165 „Gewerbegebiet an der Posthofstraße“ zur Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gem. § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Der Geltungsbereich ist im Lageplan schwarz gestrichelt umrandet.
Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan Nr. 165 „Gewerbegebiet an der Posthofstraße“ in Kraft. Die Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm hält ab sofort den Bebauungsplan samt Begründung und zusammenfassender Erklärung, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung berücksichtigt wurden, während der allgemeinen Dienststunden im Stadtbauamt, Hauptplatz 18, Zimmer Nr. 205, zu jedermanns Einsicht bereit. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Satz 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs nur beachtlich sind, wenn sie innerhalb eines Jahres ab dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründet, ist darzulegen.
Auf die Vorschrift des § 44 Abs. 3 Sätze 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von Festsetzungen des Bebauungsplans oder seine Durchführung eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.
Die in den Festsetzungen und der Begründung in Bezug genommenen DIN 4109, DIN 45691:2006-12 und DIN 18920 liegen in der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm zur Einsicht aus.
Pfaffenhofen a. d. Ilm, 13.10.2017
Thomas Herker
1. Bürgermeister
Autor:Bürgerservice Pfaffenhofen aus Pfaffenhofen |
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