Bekanntmachung: Öffentliche Auslegung Bebauungsplan Nr. 165 „Gewerbegebiet an der Posthofstraße“
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Öffentliche Auslegung der Planunterlagen zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 165 „Gewerbegebiet an der Posthofstraße“ der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm hat in seiner Sitzung am 06.04.2017 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 165 „Gewerbegebiet an der Posthofstraße“ beschlossen.
Das Planungsgebiet umfasst die Grundstücke bzw. Teilflächen der Fl.-Nrn. 2263, 2264, 2260 und 2261, Gemarkung Pfaffenhofen. Es befindet sich östlich an der Ecke Schrobenhausener Straße / Krankenhausstraße und ist im Lageplan schwarz gestrichelt umrandet.
Der vom Planungs-, Bau- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 27.07.2017 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 165 „Gewerbegebiet an der Posthofstraße“ samt Begründung mit Umweltbericht und den nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen, liegt nunmehr in der Zeit von
Dienstag, 08.08.2017 bis einschließlich Montag, 18.09.2017
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, während der allgemeinen Dienststunden im Stadtbauamt, Hauptplatz 18, 2. OG, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Außerdem sind die Planunterlagen im Internet unter www.pfaffenhofen.de/bauleitplanung während des Auslegungszeitraumes einzusehen.
Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
Boden - Bodenuntersuchung, Versickerungsfähigkeit der Böden, Ermittlung Bodenprofil, Hinweise auf Bodenqualität und Bodenzusammensetzung
Wasser - Grundwasserstand, Schichtwasserhorizont, Versickerungsfähigkeit der Böden, Hinweise zum Entwässerungskonzept
Klima/Luft - Lage nahe der Kaltluftschneise „Ilmtal“, Hinweis auf Nutzung regenerativer Energien
Tiere und Pflanzen Hinweis auf Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen, Hinweis zum Artenschutz, Lage nahe dem regionalen Grünzug „Ilmtal mit Gerolsbachtal“
Mensch (Lärm-Immissionen) - Vorbelastung durch Nähe zu B13, Bahnlinie und ST 2045, schalltechnische Untersuchung, Hinweis auf schutzbedürftige Bestandsnutzungen
Landschaft - Lage nahe dem landschaftlichen Vorbehaltsgebiet „Ilmtal“
Es wird darauf hingewiesen, dass während dieser Auslegungsfrist Anregungen schriftlich, zur Niederschrift bei der Bauverwaltung oder in sonstiger geeigneter Art und Weise von jedermann vorgebracht werden können; nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben.
Ein Normenkontrollantrag zum Bayer. Verwaltungsgerichtshof (§ 47 VwGO) ist unzulässig, soweit damit Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Pfaffenhofen a. d. Ilm, 28.07.2017
Thomas Herker
1. Bürgermeister
Autor:Bürgerservice Pfaffenhofen aus Pfaffenhofen |
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