Bekanntmachung: Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs Nr. 157 „Pfaffelleiten“

Vollzug des Baugesetzbuchs (BauGB);
Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs Nr. 157 „Pfaffelleiten“ der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm – Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm hat in seiner Sitzung am 19.03.2015 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 157 „Pfaffelleiten“ beschlossen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans befindet sich am südöstlichen Stadtrand von Pfaffenhofen und wird durch die Äußere Moosburger Straße im Norden sowie die Wohnbebauung am Schlehenhag im Westen begrenzt. Im Süden reicht der Geltungsbereich bis zu der Wasserreserve bzw. dem Sendemast. Ca. 5 km östlich des Planungsgebietes verläuft die A9. Das Areal ist über den Weißdornweg erschlossen. Östlich und südlich angrenzend liegen landwirtschaftlich genutzte Flächen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist aus nachfolgendem Lageplan ersichtlich, der Bestandteil der Bekanntmachung ist.

Der vom Planungs- Bau- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 06.12.2018 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplans Nr. 157 „Pfaffelleiten“ sowie der Entwurf der Begründung mit Umweltbericht und die nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen, liegen in der Zeit von

Freitag, 18.10.2019 bis einschließlich Donnerstag, 21.11.2019

gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, während der allgemeinen Dienststunden im Stadtbauamt, Hauptplatz 18, 2. OG, vor Zimmer Nr. 2.05, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Außerdem sind die Planunterlagen im Internet unter www.pfaffenhofen.de/bauleitplanung während des Auslegungszeitraumes einzusehen.

Wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen liegen nicht vor. Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

Information zum Schutzgut Mensch, seine Gesundheit, Bevölkerung, insbesondere

- Vorbelastung durch Nähe zur Moosburger Straße; Verkehrsgutachten mit Aussagen zu Verkehrsentwicklung; Schalltechnische Untersuchung mit Aussagen zu Gewerbe- und Verkehrslärm

Informationen zum Schutzgut Lebensräume für Tiere und Pflanzen, insbesondere

- Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtliche Prüfung (saP): Untersuchung betroffener Arten (Fledermäuse, Vögel, Reptilien)
- Lage im Donau-Isar-Hügelland; Hinweise auf Artenspektrum faunistisch und floristisch
- Vorprüfung der Umweltverträglichkeit

Information zum Schutzgut biologische Vielfalt, insbesondere
- Vorhandene Freiflächen und Gehölzsäume; Hinweis auf Artenspektrum faunistisch und floristisch
Information zum Schutzgut Fläche, insbesondere
- Vermeidungs- und Verringerungsmaßnahmen der Inanspruchnahme
Information zum Schutzgut Boden (Altlasten) und Wasser, insbesondere
- Baugrunduntersuchungen: Versickerungsfähigkeit der Böden, Ermittlung Bodenprofil, Hinweise auf Bodenqualität und Bodenzusammensetzung; Hinweise zu möglichen Bodenbelastungen (Kupfer)

Information zum Schutzgut Wasser, insbesondere
- Baugrunduntersuchung: Aussagen zum Grundwasser, Versickerungsfähigkeit der Böden; Hinweise zu möglichen Bodenbelastungen; Entwässerungskonzept

Information zum Schutzgut Klima und Luft, insbesondere
- Lage an Frischluftschneise; Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel
Information zum Schutzgut Umweltbelang Energie, insbesondere
- Integriertes Klimaschutzkonzept
- Nachhaltigkeit

Information zum Schutzgut Landschaftsbild, insbesondere
- Ein- bzw. Anbindung an bestehende Gebiete; Aufbau eines begrünten Ortsrands; Gestaltungshinweise zur Wahrung des Orts- und Landschaftsbildes
Aussagen zur naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung, insbesondere
- Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung

Im Weiteren sind insbesondere Informationen zu den Schutzgütern Kultur- und sonstige Sachgüter sowie Abfall und Abwasser und den Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen vorhanden.

Während der Auslegungsfrist kann jedermann Stellungnahmen zu dem Entwurf abgeben; nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Pfaffenhofen a. d. Ilm, 09.10.2019

Thomas Herker
1. Bürgermeister

Autor:

Bürgerservice Pfaffenhofen aus Pfaffenhofen

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