Bekanntmachung
Entwurf des Bebauungsplans Nr. 161 "Sondergebiet - Entsorgungsbetrieb, Baufirma, Containerdienst und betriebsbezogenes Wohnen"

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B e k a n n t m a c h u n g

Vollzug des Baugesetzbuchs (BauGB);
Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 161 „Sondergebiet – Entsorgungsbetrieb, Baufirma, Containerdienst und betriebsbezogenes Wohnen“ der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm

Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm hat in seiner Sitzung am 24.09.2015 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 161 „Sondergebiet – Entsorgungsbetrieb, Baufirma, Containerdienst und betriebsbezogenes Wohnen“ beschlossen.
Das Plangebiet umfasst die Grundstücke der Fl.-Nrn. 565, 565/1, 573/3, 573/4, 575/6, 575/7, 576/1, 584/1, 584/3, 584/4, 584/5, 584/6, 584/8, 584/9, 584/10 und 586/1 der Gemarkung Haimpertshofen, sowie die Teilflächen der Fl.-Nrn. 573, 584, 584/7, 584/11 und 586 der Gemarkung Haimpertshofen. Es befindet sich nordwestlich von Heißmanning im sog. Weingarten und ist im nachfolgenden Lageplan ersichtlich, welcher Bestandteil der Bekanntmachung ist:

Der vom Ferienausschuss in seiner Sitzung am 25.02.2021 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplans Nr. 161 „Sondergebiet – Entsorgungsbetrieb, Baufirma, Containerdienst und betriebsbezogenes Wohnen“ sowie der Entwurf der Begründung mit Umweltbericht und die nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen, liegen in der Zeit von

Mittwoch, 31.03.2021 bis einschließlich Montag, 17.05.2021

gemäß § 3 Abs. 2 BauGB während der allgemeinen Dienststunden im Stadtbauamt, Hauptplatz 18, 2. OG, Zimmer-Nr. 2.05, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Außerdem sind die Planunterlagen im Internet unter www.pfaffenhofen.de/bauleitplanung während des Auslegungszeitraumes einzusehen.
Für den Besuch des Stadtbauamtes gelten strenge Hygieneregeln, die eingehalten werden müssen. Insbesondere ist die Anzahl der Personen, die gleichzeitig in das Gebäude eingelassen werden, beschränkt. Zur Vermeidung von Wartezeiten wird eine Terminvereinbarung unter Telefonnummer 08441/78107 oder Telefonnummer 08441/782313 oder per E-Mail unter bauleitplanung@stadt-pfaffenhofen.de empfohlen.

Wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen wie die Stellungnahmen von Behörden (Untere Bauaufsichtsbehörde; Untere Naturschutzbehörde; Untere Denkmalschutzbehörde; Untere Bodenschutzbehörde; Untere Immissionsschutzbehörde; Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten; Höhere Landesplanungsbehörde; Gesundheitsamt; Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt) und Verbänden (Bayerischer Bauernverband) im Bauleitplanverfahren sowie vom Vorhabenträger erstellte Gutachten (Schallgutachten, Bodenuntersuchung, Untersuchung von Überschwemmungsgebieten, Immissionsprognose zu Staub- und Geruchsemissionen, Verkehrsuntersuchung) liegen bereits vor und werden ebenfalls ausgelegt. Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

Informationen zum Schutzgut Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit
- Aussagen zu Lärmimmissionen; Schalltechnische Untersuchung mit Immissionsprognose für umliegende Siedlungsbereiche
- Aussagen zu Staub- und Geruchsemissionen; Immissionsprognose
- Aussagen zur Verkehrsentwicklung; Verkehrsuntersuchung

Informationen zum Schutzgut Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt
- Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP): Untersuchung betroffener Arten (Fledermäuse, gebäude-, gehölz- und feldbrütende Vogelarten, Greifvogelarten und Luftjäger, Amphibien)
- Weitere Hinweise zum Artenspektrum im Plangebiet und -umfeld
- Aussagen zu vorhandenen Freiflächen und Gehölzsäumen
- Aussagen zu Schutz-, Minimierungs- und Vermeidungsmaßnahmen von Gefährdungen der Natur und Landschaft, sowie naturschutzrechtlichem Ausgleich bzw. Kompensationsmaßnahmen

Informationen zum Schutzgut Boden und Fläche
- Aussagen zur Bodenbeschaffenheit; Bodenuntersuchung
- Vermeidungs- und Verringerungsmaßnahmen der Inanspruchnahme

Informationen zum Schutzgut Wasser
- Aussagen zu Böden, Bodenfunktion, Gewässer III. Ordnung (Heißmanninger Graben); Bodenuntersuchung
- Aussagen zur Entwässerungsplanung und zu Überschwemmungsgebieten
- Vermeidungs- und Verringerungsmaßnahmen der Inanspruchnahme

Informationen zum Schutzgut Luft und Klima
- Aussagen zu Frischluft-/Kaltluftproduktion und Luftqualität; Immissionsprognose zu Staub- und Geruchsemissionen

Informationen zum Schutzgut Landschaftsbild
- Lage in den Hügellandschaften des Donau-Isar-Hügellandes

Informationen zum Schutzgut kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter
- Aussagen zu zwei Baudenkmälern im Plangebiet

Im Weiteren stehen ebenfalls Informationen zu den Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen sowie den während der Bau- und Betriebsphase erzeugten Abfall und Abwasser zur Verfügung.

Während der Auslegungsfrist kann jedermann Stellungnahmen zu dem Entwurf abgeben; nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Pfaffenhofen a. d. Ilm, 22.03.2021
I. V.

Roland Dörfler
2. Bürgermeister

Verteiler:

1. Pfaffenhofener Kurier, mit der Bitte um Veröffentlichung in der Ausgabe am
Dienstag, 23.03.2021 als Anzeige
2. Internetseite der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm
3. Amtstafel im Bauamt der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm

Angeschlagen am:               Abgenommen am:

Durch:                                           Durch:

Autor:

Bürgerservice Pfaffenhofen aus Pfaffenhofen

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