Öffentliche Zahlungsaufforderung
Grundsteuer A und B, Gewerbesteuer

Öffentliche Zahlungsaufforderung

Am 15. August 2022 sind zur Zahlung fällig:

Grundsteuer A und B    für 3. Kvj. 2022
Gewerbesteuervorauszahlung für 3. Rate 2022

Bargeldlose Zahlungen können auf folgende Konten der Stadthauptkasse erfolgen:

Sparkasse Pfaffenhofen a. d. Ilm IBAN: DE85 7215 1650 0000 0000 18
        BIC: BYLADEM1PAF

Volksbank Raiffeisenbank Bayern Mitte eG IBAN: DE61 7216 0818 0000 0560 06
             BIC: GENODEF1INP

HypoVereinsbank Pfaffenhofen a. d. Ilm IBAN: DE35 7212 0078 6640 1420 04
               BIC: HYVEDEMM426

Bei Steuerzahlern, die eine entsprechende Einzugsermächtigung für das Lastschrifteinzugsverfahren erteilt haben, werden die fälligen Steuern wie bisher vom Girokonto abgebucht.

Um den Zahlungspflichtigen Mahnkosten und Säumniszuschläge zu ersparen, wird um genaue Einhaltung des Zahlungstermins ersucht.

Bei Nichteinhaltung wird der geschuldete Betrag zuzüglich der entstehenden Mahnkosten und der  gesetzlichen Säumniszuschläge erhoben bzw. muss bei weiterem Verzug die zwangsweise Einhebung  angeordnet werden.

Pfaffenhofen a. d. Ilm, 27.07.2022
STADT PFAFFENHOFEN A. D. ILM

Thomas Herker
1. Bürgermeister

Autor:

Bürgerservice Pfaffenhofen aus Pfaffenhofen

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