Öffentliche Bekanntmachung
Grundsteuerreform
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 14. November 2024 entschieden, die Hebesätze für die Grundsteuer A mit 350 % und Grundsteuer B mit 380 % unverändert zu belassen.
Im Januar werden die neuen Grundsteuerbescheide an die Eigentümer verschickt. Durch die Umstellung von einem wertabhängigen auf ein wertunabhängiges System kann es zu Verschiebungen in der Belastung der Steuerpflichtigen kommen. Die Stadtverwaltung hat hierauf keinen Einfluss.
Bei Fragen zur Höhe des Messbetrages der Grundsteuer ist ausschließlich das Finanzamt zuständig. Die Stadtverwaltung bittet darum, sich bei Unklarheiten schriftlich mit dem Finanzamt in Verbindung zu setzen. Alternativ steht die Informations-Hotline zur Bayerischen Grundsteuer unter der Telefonnummer 089 30700077 zur Verfügung.
Autor:PAF und DU Redaktion aus Pfaffenhofen |
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