Öffentliche Zahlungsaufforderung
Hundesteuer 2023

Öffentliche Zahlungsaufforderung

Am 15. März 2023 ist zur Zahlung fällig:

Hundesteuer 2023

Bargeldlose Zahlungen können auf folgende Konten der Stadthauptkasse erfolgen:

Sparkasse Pfaffenhofen a. d. Ilm
IBAN: DE85 7215 1650 0000 0000 18
BIC: BYLADEM1PAF

Volksbank Raiffeisenbank Bayern Mitte eG
IBAN: DE61 7216 0818 0000 0560 06
BIC: GENODEF1INP

HypoVereinsbank Pfaffenhofen a. d. Ilm
IBAN: DE35 7212 0078 6640 1420 04
BIC: HYVEDEMM426

Bei Gebühren- bzw. Steuerzahlern, die eine entsprechende Einzugsermächtigung für das Lastschrift-einzugsverfahren erteilt haben, werden die fälligen Gebühren bzw. Steuern wie bisher vom Girokonto abgebucht.

Um den Zahlungspflichtigen Mahnkosten und Säumniszuschläge zu ersparen, wird um genaue Einhaltung
des Zahlungstermins ersucht.

Bei Nichteinhaltung wird der geschuldete Betrag zuzüglich der entstehenden Mahnkosten und der
gesetzlichen Säumniszuschläge erhoben bzw. muss bei weiterem Verzug die zwangsweise Einhebung
angeordnet werden.

Pfaffenhofen a. d. Ilm, 27.02.2023
STADT PFAFFENHOFEN A. D. ILM

Thomas Herker
1. Bürgermeister

Autor:

PAF und DU Redaktion aus Pfaffenhofen

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