Grundsteuerreform
Information für Grundstückseigentümer

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Die Grundsteuer ist eine wichtige Einnahmequelle der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm. Sie fließt in die Finanzierung der Infrastruktur, zum Beispiel in den Bau von Straßen und dient der Finanzierung von Schulen und Kitas.

Das Bundesverfassungsgericht hat 2018 die bisherigen Regelungen zur Bewertung von Grundstücken für Zwecke der Grundsteuer als verfassungswidrig erklärt. Den Bundesländern wurde die Möglichkeit eröffnet eigene Landesgrundsteuergesetze zu erlassen. In Bayern wird die Grundsteuer zukünftig nach der Größe der Fläche des Grundstücks und Gebäudes bemessen. Der Wert des Grundstücks spielt ab 2025 keine Rolle mehr.

Das bisher bekannte Verfahren zur Feststellung der Grundsteuermessbeträge, Übermittlung an die Kommune und Erlass des Grundsteuerbescheides durch diese bleibt weiterhin erhalten.

Zur Feststellung der Berechnungsgrundlage wurden mit Allgemeinverfügung vom 30. März 2022 alle Grundstückseigentümer und Eigentümerinnen aufgefordert, eine Grundsteuererklärung abzugeben. Maßgeblich sind die Eigentums-und Flächenverhältnisse zum 1. Januar 2022. Die Grundsteuererklärung ist in der Zeit vom 1. Juli bis 31. Oktober 2022 elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln. Sollte dies nicht möglich sein, kann die Erklärung auch in Papierform eingereicht werden. Voraussichtlich ab 1. Juli 2022 liegen die Vordrucke im Finanzamt oder im Bürgerbüro bereit.
Das Finanzamt stellt auf Basis der erklärten Angaben den Grundsteuermessbetrag fest und übermittelt diesen an die Kommune. Die Eigentümer erhalten wie bisher einen Grundsteuermessbescheid.

Berechnung der Grundsteuer für ein Grundstück

Foto: Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat, Öffentlichkeitsarbeit
  • Foto: Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat, Öffentlichkeitsarbeit
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Anhand der Summe der festgesetzten Werte in den Grundsteuermessbescheiden wird im Jahr 2024 darüber entschieden, welcher Hebesatz für die Grundsteuer ab 2025 in Pfaffenhofen a. d. Ilm zum Tragen kommt. Der Gesetzgeber fordert Aufkommensneutralität durch die Grundsteuerreform. Die Einnahmen der Kommunen sollen in Summe gleich bleiben.

Die Grundsteuererklärung kann auch durch steuerliche Vertreter abgegeben werden. Unter www.grundsteuer.bayern.de sind weitere Informationen, Videos und die wichtigsten Fragen rund um die Grundsteuer in Bayern aufgeführt.

Für Fragen zu Grundsteuererklärungen in anderen Bundesländern stehen Informationen unter www.grundsteuerreform.de zu Verfügung.

Foto: Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat, Öffentlichkeitsarbeit
Autor:

Bürgerservice Pfaffenhofen aus Pfaffenhofen

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