Neuer Mietspiegel für Pfaffenhofen
Die Stadt Pfaffenhofen lässt einen neuen Mietspiegel erstellen, der ab dem Jahr 2020 gilt. Das hat der Stadtrat mehrheitlich beschlossen. Erstmals gab es einen Mietspiegel im Jahr 2016, der 2018 für zwei weitere Jahre fortgeschrieben wurde. Das Gesetz sieht vor, dass der Mietspiegel einmal aktualisiert werden kann und nach vier Jahren neu auszuarbeiten ist.
Der Mietspiegel stellt eine Übersicht der gezahlten Mieten in Pfaffenhofen für Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage dar. Er bildet eine repräsentative und rechtssichere Grundlage für die Mietpreisgestaltung und dient zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete. Existiert in einer Kommune ein gültiger Mietspiegel, so muss ein Vermieter bei einer Mieterhöhung darauf Bezug nehmen. Mieterinnen und Mieter können eine Mieterhöhung ablehnen, wenn sie über der im Mietspiegel bestimmten, ortsüblichen Vergleichsmiete liegt.
Übergeordnetes Ziel für den Stadtrat ist die dauerhafte Sicherung von bezahlbarem Wohnraum in der Wachstumsregion Pfaffenhofen. In der aktuellen bayerischen Mieterschutzverordnung 2019 ist die Stadt Pfaffenhofen wieder als ein Gebiet ausgewiesen, in dem die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu gesetzlich geregelten, angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist.
Bei der Erstellung des neuen Mietspiegels arbeitet die Stadtverwaltung wieder mit dem örtlichen Mieterverein und den Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümern zusammen.
Autor:Bürgerservice Pfaffenhofen aus Pfaffenhofen |
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