Bekanntmachung
Öffentliche Zahlungsaufforderung
An den Pfaffenhofen a. d. Ilm, 01.02.2021
Pfaffenhofener Kurier
85276 Pfaffenhofen a. d. Ilm
mit der Bitte um Veröffentlichung im Anzeigenteil in der am Samstag, 13.02.2021 erscheinenden Ausgabe Ihrer Zeitung.
Hinweis: Die Anzeige muss den Kopf (Schriftzug und Wappen) der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm tragen!
Freundliche Grüße
STADTKASSE PFAFFENHOFEN A. D. ILM
I. A.
Kerstin Körle
Mitarbeiterin Stadtkasse
Öffentliche Zahlungsaufforderung
Am 15. Februar 2021 sind zur Zahlung fällig:
Grundsteuer A und B für 1. Kvj. 2021
Gewerbesteuervorauszahlung für 1. Rate 2021
Bargeldlose Zahlungen können auf folgende Konten der Stadthauptkasse erfolgen:
Sparkasse Pfaffenhofen a. d. Ilm IBAN: DE85 7215 1650 0000 0000 18
BIC: BYLADEM1PAF
Volksbank Raiffeisenbank Bayern Mitte eG IBAN: DE61 7216 0818 0000 0560 06
BIC: GENODEF1INP
HypoVereinsbank Pfaffenhofen a. d. Ilm IBAN: DE35 7212 0078 6640 1420 04
BIC: HYVEDEMM426
Bei Steuerzahlern, die eine entsprechende Einzugsermächtigung für das Lastschrifteinzugsverfahren erteilt haben, werden die fälligen Steuern wie bisher vom Girokonto abgebucht.
Um den Zahlungspflichtigen Mahnkosten und Säumniszuschläge zu ersparen, wird um genaue Einhaltung
des Zahlungstermins ersucht.
Bei Nichteinhaltung wird der geschuldete Betrag zuzüglich der entstehenden Mahnkosten und der
gesetzlichen Säumniszuschläge erhoben bzw. muss bei weiterem Verzug die zwangsweise Einhebung
angeordnet werden.
Pfaffenhofen a. d. Ilm, 01.02.2021
STADT PFAFFENHOFEN A. D. ILM
Thomas Herker
1. Bürgermeister
Autor:Bürgerservice Pfaffenhofen aus Pfaffenhofen |
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