Soforthilfe für Hochwasseropfer auch für neu Betroffene

Die starken Regenfälle am Sonntagabend, 9. Juni, haben in manchen Gebäuden in Pfaffenhofen wieder zu Wasserschäden geführt. Zumindest eine positive Nachricht gibt es aber für die Geschädigten: Die Soforthilfe für Hochwasseropfer gilt ausnahmsweise auch für die jetzt neu Betroffenen.

Die Antragstellung ist im Bürgerbüro im Pfaffenhofener Rathaus zu den regulären Öffnungszeiten möglich. Für weitere Hochwasserfragen ist das Landratsamt Pfaffenhofen zuständig (Tel. 08441/27-432 oder 08441/27-260).

Autor:

Bürgerservice Pfaffenhofen aus Pfaffenhofen

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