Öffentliche Bekanntmachung
Verlängerung der Veränderungssperre für Bebauungsplan Nr. 202, Niederscheyern
Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm
B e k a n n t m a c h u n g
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Erlass einer Satzung über die erste Verlängerung der Veränderungssperre für den Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 202 „An der Kornstraße in Niederscheyern“ der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm
Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm hat in seiner Sitzung am 16.01.2025 eine Satzung über die erste Verlängerung der Ver-änderungssperre zur Sicherung der Planungsabsichten für den gesamten Gel-tungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 202 „An der Kornstraße in Niederscheyern“ beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit be-kanntgemacht.
Der Geltungsbereich dieser Satzung erstreckt sich über die bisher unbeplanten Grundstücke südlich und nördlich der Niederscheyerer Straße, ausgehend von den Straßen Obere Wiesen und Sonnenhang im Osten bis an das westliche Ende des Ortsteils Niederscheyern und ist im nachfolgenden Lageplan ersichtlich, der Be-standteil der Bekanntmachung ist:
Die Satzung tritt am Tage ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Die Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm hält ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung die Satzung über die erste Verlängerung der Veränderungssperre während der all-gemeinen Dienststunden im Stadtbauamt, Hauptplatz 18, Zimmer Nr. 2.06, zu je-dermanns Einsicht bereit. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.
Auf die Voraussetzungen für Entschädigungsansprüche, die Geltendmachung und das Erlöschen solcher Ansprüche gemäß § 18 BauGB wird hingewiesen.
Pfaffenhofen a. d. Ilm, 21.01.2025
I.A.
Florian Zimmermann
Stadtbaumeister
Autor:Bauamt Stadt Pfaffenhofen aus Pfaffenhofen |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.