Schon gewusst?
Was ist eine Fahrradstraße?
Eine Fahrradstraße ist Radfahrern vorbehalten. Sie ist mit einem quadratischen weißen Schild mit einem Fahrrad und der Aufschrift „Fahrradstraße“ und eventuell Piktogrammen auf der Fahrbahn gekennzeichnet. Sind entsprechende Zusatzzeichen angebracht, darf sie auch von anderen Fahrzeugen genutzt werden.
Welche Regeln gelten?
In Fahrradstraßen gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h
und alle Verkehrsteilnehmer müssen ihre Geschwindigkeit an die Radler anpassen. Der Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Radfahrende dürfen nebeneinander auf der Fahrbahn fahren. Es ist erlaubt, sie zu überholen, dabei muss aber der Mindestabstand von 1,5 Meter eingehalten werden. An Kreuzungen und Einmündungen gilt nach wie vor die Vorfahrtsregel rechts vor links, wenn es nicht ausdrücklich anders geregelt ist.
(Quelle: AGFK Bayern – Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Kommune)
Autor:PAF und DU Redaktion aus Pfaffenhofen |
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