Öffentliche Bekanntmachung
Wasserrechtsbescheid
Stadt Pfaffenhofen a.d.Ilm
Bekanntmachung
Vollzug der Wasser- und Verwaltungsverfahrensgesetze;
Gehobene wasserrechtliche Erlaubnis für die Entnahme von Grundwasser aus den Brunnen I, II und III (Spitalholz), Brunnen VI (Schindelhauser Holz) und Brunnen VII (Angkofen) zur Wasserversorgung der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm
Bekanntmachung der gehobenen Erlaubnis des Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm vom 30.12.2020 gemäß Art. 74 Abs. 4 Satz 2 BayVwVfG
Für das oben genannte Vorhaben liegt der Bescheid des Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm vom 30.12.2020, Az. 42/6421.3 mit Rechtsbehelfsbelehrung in der Zeit von
Montag 03.05.2021 bis einschließlich Montag 17.05.2021
in der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm, Stadtbauamt, Hauptplatz 18, 2. OG, Zimmer Nr. 2.16, während der allgemeinen Geschäftsstunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Für den Besuch des Stadtbauamtes gelten strenge Hygieneregeln, die eingehalten werden müssen. Insbesondere ist die Anzahl der Personen, die gleichzeitig in das Gebäude eingelas-sen werden, beschränkt.
Zur Vermeidung von Wartezeiten wird eine Terminvereinbarung unter Telefonnummer 08441/78182 oder per E-Mail unter bauverwaltung@stadt-pfaffenhofen.de empfohlen.
Der Bescheid und die dazugehörigen Antragsunterlagen können auch beim Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm, Hauptplatz 22, 85276 Pfaffenhofen, Zimmer A 114 zu den üblichen Öffnungszeiten bzw. nach telefonischer Vereinbarung eingesehen werden.
Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt. (Art. 74 Abs. 4 Satz 3 BayVwVfG).
Der Bescheid und die dazugehörigen Antragsunterlagen können auch auf den Internetseiten des Landratsamtes Pfaffenhofen a. d. Ilm eingesehen werden:
www.landkreis-pfaffenhofen.de/landratsamt/veroeffentlichungen/oeffentliche-bekanntmachungen.
Maßgeblich ist jedoch allein der Inhalt der ausgelegten Unterlagen.
Pfaffenhofen a. d. Ilm, 21.04.2021
I.A.
Florian Zimmermann
Stadtbaumeister
Autor:Bürgerservice Pfaffenhofen aus Pfaffenhofen |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.