Öffentliche Bekanntmachung
Zahlungsaufforderung Hundesteuer 2024

Am 15. März 2024 ist zur Zahlung fällig:

Hundesteuer 2024

Bargeldlose Zahlungen können auf folgende Konten der Stadthauptkasse erfolgen:

Sparkasse Pfaffenhofen a. d. Ilm                             IBAN: DE85 7215 1650 0000 0000 18
                                                                                       BIC: BYLADEM1PAF

Volksbank Raiffeisenbank Bayern Mitte eG           IBAN: DE61 7216 0818 0000 0560 06
                                                                                       BIC: GENODEF1INP

HypoVereinsbank Pfaffenhofen a. d. Ilm                IBAN: DE35 7212 0078 6640 1420 04
                                                                                       BIC: HYVEDEMM426

Bei Gebühren- bzw. Steuerzahlern, die eine entsprechende Einzugsermächtigung für das Lastschrift-einzugsverfahren erteilt haben, werden die fälligen Gebühren bzw. Steuern wie bisher vom Girokonto abgebucht.

Um den Zahlungspflichtigen Mahnkosten und Säumniszuschläge zu ersparen, wird um genaue Einhaltung des Zahlungstermins ersucht.

Bei Nichteinhaltung wird der geschuldete Betrag zuzüglich der entstehenden Mahnkosten und der gesetzlichen Säumniszuschläge erhoben bzw. muss bei weiterem Verzug die zwangsweise Einhebung angeordnet werden.

Pfaffenhofen a. d. Ilm, 26.02.2024
STADT PFAFFENHOFEN A. D. ILM

Thomas Herker
1. Bürgermeister

Autor:

PAF und DU Redaktion aus Pfaffenhofen

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