Schneeräumpflicht für Anlieger

Des einen Freud, des anderen Leid. Die winterlichen Straßenverhältnisse stellen die Verkehrsteilnehmer – ob Fußgänger, Rad- oder auch Autofahrer – vor eine Herausforderung. Bei der Stadt Pfaffenhofen haben sich einige Bürger beschwert, weil Gehwege nicht geräumt waren bzw. werden. Die Stadtverwaltung muss deshalb darauf hinweisen, Gehwege von Schnee und Eis zu befreien, damit Fußgänger gefahrlos gehen können.

Sollte vor einem Grundstück kein Gehweg vorhanden sein, ist grundsätzlich ein etwa ein Meter breiter Streifen am Straßenrand durch die Anlieger bzw. den Grundstückseigentümern zu räumen. Nachzulesen ist dies in der städtischen Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter vom 17.02.2006, die auch auf der städtischen Homepage www.pfaffenhofen.de unter die Stadt/Ortsrecht/Straßen eingesehen werden kann. Die Verordnung liegt auch im Stadtbauamt, Hauptplatz 18, Zimmer 2.16 zur Einsicht aus.

Autor:

Straßenverkehrsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm aus Pfaffenhofen

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