Was sich ab 16.11. ändert
Verpflichtendes 2G, Testpflicht, Maskenpflicht
Die 14. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wird zum 16. November (Inkrafttreten Dienstag) in folgenden Punkten geändert:
- Verpflichtendes 2G gilt in der Ampelstufe rot künftig auch in der Gastronomie und in der Beherbergung.
- Bei körpernahen Dienstleistungen gilt weiterhin 3G plus.
- Wo 3G plus oder 2G verpflichtend ist, gilt künftig die Maskenpflicht (bei Gastronomie: Nur zum Platz), außer das Abstandsgebot wird eingehalten.
- Damit gilt die Maske in der gelben und roten Stufe auch in Diskotheken, Clubs und vergleichbaren Freizeiteinrichtungen, außer Betreiber und Veranstalter wählen 2G plus und verlangen zusätzlich einen Schnelltest.
- In der gelben und roten Stufe der Krankenhausampel müssen nicht geimpfte oder nicht genesene Beschäftigte in Alten- und Pflegeheimen daher mindestens zweimal wöchentlich einen negativen PCR-Test oder arbeitstäglich einen negativen Schnelltest vorlegen.
- Besucher in Alten- und Pflegeheimen sowie in Krankenhäusern müssen bei jedem Besuch einen negativen Schnelltest vorweisen.
- In den Kitas werden zukünftig dreimal wöchentlich Testangebote gemacht und in der roten Stufe wieder feste Gruppen eingerichtet.
Quelle: Bericht aus der Kabinettssitzung vom 15. November 2021 (Bay. Staatsregierung)
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