Familiennachzug von Flüchtlingen und damit verbundene Obdachlosigkeit
Zahlen am Ende die Gemeinden die Zeche?
Vom Kreisverband des Bayerischen Gemeindetags verfasste Resolution „Familiennachzug“
Aus Sicht der 19 Gemeinden des oberbayerischen Landkreises Pfaffenhofen a. d. Ilm wird der Familiennachzug von anerkannten Asylbewerbern und die Beschaffung von Wohnraum für diesen zusätzlichen Personenkreis die Kommunen deutschlandweit schon in kurzer Zeit vor eine aus eigenen Kräften nicht im Ansatz lösbare Aufgabe stellen. Daher ist hier dringend ein baldiges Tätigwerden des Bundes- und Landesgesetzgebers erforderlich, um die Kommunen weiterhin in ihrem Zuständigkeitsbereich der örtlichen Gemeinschaft handlungsfähig zu erhalten.
Auch wenn eine Integration von Asylbewerbern und ihrer Familienangehörigen sinnvoll nur auf kommunaler Ebene Erfolg haben kann, muss davon getrennt die (finanzielle) Zuständigkeit für die Unterbringung des Familiennachzugs gesehen werden.
Ohne eine schnellstmöglich zu veranlassende Entlastungs-Initiative zugunsten der Kommunen sehen die Bürgermeister im Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm ein Problem auf die Kommunen zukommen, das in absehbarer Zeit eine Dimension erreichen wird, die auch von den wirtschaftsstärksten Gemeinden nicht bewältigt werden kann.
Durch vereinte und abgestimmte Bemühungen der Kreisverwaltung und der 19 Landkreisgemeinden gelingt die Unterbringung der auf den oberbayerischen Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm entfallenden Asylbewerber bis dato gut, auch die Belegung von Turnhallen konnte bislang vermieden werden. Mit zwar teils erheblichen Anstrengungen, aber letztlich erfolgreich können in den Landkreisgemeinden noch Plätze für die zugewiesenen Asylbewerber gefunden werden, häufig auch in dezentralen Einheiten.
Die verkehrlich und wirtschaftlich günstige Lage des Landkreises hat in anderer Hinsicht ihre Schattenseite:
So wurden die Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm und die Märkte Manching und Reichertshofen aktuell als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt im Sinn von § 556d Abs. 2 Sätze 1 und 2 BGB in die bayerische Wohnungsgebieteverordnung aufgenommen, da hier die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist.
Entsprechend hoch ist der Siedlungsdruck im Ballungsraum zwischen München und Ingolstadt auch auf die weiteren Landkreisgemeinden.
Daher kann aktuell vor Ort bereits der soziale Wohnungsmarkt nicht ausreichend bedient werden. Die kommunale Unterbringungspflicht für Familiennachzüge wird diese angespannte Situation binnen kurzer Zeit dramatisch verschärfen: Vorhandene Sozialwohnungen sind praktisch vollständig belegt, der reguläre Wohnungsmarkt ist mehr als angespannt.
Schon heute gibt es im Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm 156 Asylbewerber mit Flüchtlings-Anerkennung, die Familiennachzug beanspruchen können, bei 123 weiteren Personen besteht im laufenden Asylverfahren hinreichende Aussicht auf Anerkennung. Insgesamt rechnet die Kreisverwaltungsbehörde allein auf Basis dieser Zahlen daher damit, dass im Rahmen des Familiennachzugs zeitnah etwa 650 weitere Personen im Landkreis untergebracht werden müssen.
Diese Personen gelten nach aktueller Rechtslage mit Betreten des Bundesgebiets als obdachlos und sind damit letztlich von den Gemeinden, in denen sich ein bereits anerkannter Familienangehöriger aufhält, unterzubringen. Die Obdachlosen¬unterbringung ist aber Pflichtaufgabe der Gemeinden und daher allein von diesen zu erfüllen.
Zweifel ergeben sich unter diesen Umständen, ob die geltenden Vorschriften zur kommunalen Obdachlosenunterbringung vom Gesetzgeber überhaupt auf eine solche Dimension, wie sie die aktuelle Problemlage bringen wird, ausgelegt waren.
In jedem Fall muss aber verhindert werden, dass am Ende auf die Gemeinden die Bewältigung eines Problems abgewälzt wird, das an sich auf höherer Ebene zu lösen ist.
Praktisch allen Kommunen fehlen die finanziellen wie die organisatorischen Ressourcen, um zusätzlich zu den vielfach anstehenden und zu bewältigenden kommunalen Angelegenheiten eine Vielzahl an binnen kurzem erforderlichen Wohnungen zur Verfügung stellen zu können.
Lediglich Zuschüsse oder Förderprogramme werden hier keine sinnvolle Entlastung bringen.
Insofern sprechen wir uns dafür aus, dass der Bund die Kommunen im Hinblick auf die Schaffung von Wohnraum für den bevorstehenden Familiennachzug von Asylbewerbern so schnell wie vollumfänglich unterstützt, und zwar zumindest durch die finanzielle Lastenübernahme.
Manfred Russer
Vorsitzender
Autor:Bürgerservice Pfaffenhofen aus Pfaffenhofen |
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