Lockerungen bei den Coronaverordnungen
Hospizbegleitungen in Privatfamilien und im Krankenhaus wieder möglich
Nachdem in den letzten Wochen eine persönliche Hospizbegleitung weder in Privatfamilien, noch in Krankenhäusern und Altenheimen zulässig war und auch die Begleitung Sterbender nur durch die engsten Familienangehörigen erlaubt war, wurde mit einer Stellungnahme des Bayerischen StMGP auf Anfrage des Bayerischen Hospizverbandes jetzt auch der Besuch von HospizbegleiterInnen erlaubt. "Nach § 3 S. 2 der 2. BayIfSMV ist die Begleitung Sterbender durch den engsten Familienkreis abweichend von der Untersagung des Besuchs von u. a. Krankenhäusern sowie Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen jederzeit zulässig. Dies gilt auch für ehrenamtliche Hospizhelferinnen und ehrenamtliche Hospizhelfer."
Somit kann auch der Hospizverein Pfaffenhofen wieder individuelle Begleitungen Schwerkranker und Sterbender in Privatfamilien und im Krankenhaus organisieren.
Das Hospizbüro ist seit dieser Woche wieder geöffnet und wir bieten wieder Beratungen zur Patientenverfügung an, selbstverständlich unter Einhaltung der Hygienevorschriften.
Sie erreichen uns telefonisch unter 08441-82751 oder per E-mail buero@hospizverein-pfaffenhofen.de
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