Bekanntmachung Grundsteuer 2021
Festsetzung und Entrichtung der Grundsteuer 2021 für die im Gebiet der Stadt Pfaffenhofen a.d.Ilm liegenden Grundstücke.
Vorbehaltlich der Erteilung schriftlicher Grundsteuerbescheide 2021 wird hiermit gemäß § 27 Abs.3 Grundsteuergesetz die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2021 in gleicher Höhe wie im Vorjahr festgesetzt. Das bedeutet, dass die Steuerpflichtigen, die keinen Grundsteuerbescheid 2021 erhalten, im Kalenderjahr 2021 die gleiche Grundsteuer wie im Kalenderjahr 2020 zu entrichten haben. Für diese treten mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn Ihnen an...