Amtliche Bekanntmachung: Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG)
Widmung eines Eigentümerwegs im Bebauungsplangebiet „Tegernbach - Am Bach“ Der Bauausschuss der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm beschloss in seiner Sitzung am 10.12.2015 einstimmig, eine Fläche im Bebauungsplangebiet „Tegernbach – Am Bach“ als Eigentümerweg (Art. 3 Nr. 4 i. V. m. Art. 53 Nr. 3 BayStrWG) zu widmen. Nachdem die erforderlichen Voraussetzungen nach dem BayStrWG vorliegen, ist für diese Fläche die Widmung von der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm als zuständige Straßenbaubehörde zu verfügen...