Amtliche Bekanntmachung: Zeitpunkt der Unanfechtbarkeit des Beschlusses über die vereinfachte Umlegung “Tegernbach – Am Bach”
Bekanntmachung des Amtes für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Pfaffenhofen Gemäß § 83 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachungvom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), in der jeweils geltenden Fassung, wird der vomAmt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Pfaffenhofen, Kellerstraße 6, 85276 Pfaffenhofenam 26. November 2015 gefasste Beschluss zur vereinfachten Umlegung „Tegernbach – Am Bach“ über die Unanfechtbarkeit bekannt gemacht. Mit dieser...