Asylsozialberatung und Migrationsberatung im Landkreis
Seit 1. Januar gilt in Bayern die sog. BIR, eine neue Richtlinie, die die bisher getrennten Beratungsdienste Asylsozial- und Migrationserstberatung zusammenfasst und den staatlichen Zuschuss regelt. Damit wird der abnehmenden Anzahl Asylsuchender und der steigenden Anzahl von Menschen mit Anerkennung und Bedarf an Unterstützung bei der Integration Rechnung getragen.