Bußgeld

Beiträge zum Thema Bußgeld

Ab dem 1. März ist das Schneiden von Hecken verboten. Wer die Vogelschutzzeit missachtet, muss mit einer Geldstrafe rechnen.

Vogelschutzzeit
Hecken und Sträucher schneiden ab 1. März verboten

Der massive Beschnitt von Hecken und Sträuchern ist ab dem 1. März bis zum 30. September verboten. Die Regelung dient dem Vogelschutz und kann bei Nichtbeachtung zu hohen Geldstrafen führen. Von Anfang März bis Ende September ist es untersagt, Hecken und Sträucher abzusägen oder stark einzukürzen. Grund für das Verbot ist der Schutz von Tieren, die in den Hecken Brut- und Niststätten finden. Ebenfalls soll der Lebensraum von Pflanzen geschützt werden. Ab 1. März: Hecken schneiden verboten In...

  • Pfaffenhofen
  • 27.02.23
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