Coronavirus
Voraussetzungen für Kinder-Notbetreuung geändert
Der Freistaat Bayern hat die Voraussetzungen für die Notbetreuung von Kindern in Kitas und Schulen geändert. Seit heute reicht es für die Berechtigung, wenn in einem der Bereiche Gesundheitsversorgung und Pflege nur ein Elternteil tätig ist. Die Stadt Pfaffenhofen weist daraufhin, dass eine vorherige Anmeldung zu betreuender Kinder beim Sachgebiet Kindertagesstätten unbedingt notwendig ist. Betroffene können sich in diesem Fall an Kathrin Maier, Amtsleiterin Familie, Bildung und Soziales bzw....